Urteil: Ein Wirtschaftspsychologe muss ein Psychologe sein
8. Februar 2018
Er nennt sich nicht nur „Wirtschaftspsychologe“, sondern bezeichnete sich sogar als der „meist gelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“. Nun hat das Landgericht München I (Az: 17 HK O 19533/15) den Professor einer Münchner Privathochschule wegen Irreführung über seine Befähigung verurteilt. Er muss es unterlassen, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, insbesondere im Internet, sich selbst als ‚Wirtschaftspsychologe‘ zu bezeichnen“. Bei Verstoß drohen ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Flexible Arbeitszeiten bergen Chancen und Risiken
1. Februar 2018
Die Arbeitszeiten in Deutschland sind hoch flexibel. Das zeigen nicht nur einschlägige Statistiken zu Abend-, Nacht-, Schicht und Wochenendarbeit. Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Trend zur Flexibilisierung und zunehmenden Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen ist nicht bewiesen. Dennoch sind sich Psycholog:innen und Gewerkschafter:innen einig, dass die Rahmenbedingungen entscheidend sind, wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende von flexiblen Arbeitszeiten profitieren sollen.
