Mit Videosprechstunden das Infektionsrisiko senken
Videosprechstunden sind aktuell eine gute Möglichkeit, das Infektionsrisiko zu minimieren. Sie helfen, der unternehmerischen Fürsorgepflicht nachzukommen und die Vorgaben für die arbeitsmedizinische Vorsorge zu erfüllen“, sagt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Der große Vorteil von Videosprechstunden ist, dass der Betriebsarzt von zu Hause aus kontaktiert werden kann. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wählen sich das medizinische Fachpersonal und die zu beratende Person über eine sichere Verbindung über einen Web-Browser ein. Dafür bedarf es keiner zusätzlichen Software. Um die datenschutzrechtliche Sicherheit gewähren zu können, sollten Ärztinnen und Ärzte nur mit zertifizierten Anbietern für Videosprechstunden zusammenarbeiten.
Die Videosprechstunde findet in einem virtuellen Sprechzimmer in Echtzeit statt. Jede teilnehmende Person erhält einen individuellen Zugangscode. Außerdem müssen sich alle Teilnehmenden zu Beginn mit ihrem Ausweis identifizieren. So ist sichergestellt, dass vertrauliche Daten nicht an Dritte gelangen. Betriebsärztinnen und -Ärzte unterliegen bei digitalen Sprechstunden ebenfalls der Schweigepflicht und müssen sicherstellen, dass sie sich während der Sprechstunde alleine im Raum befinden.
Grenzen der Videosprechstunde
Die Telemedizin hat jedoch auch Grenzen. So können keine arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen durchgeführt werden, die eine körperliche Untersuchung notwendig machen (z. B. bei Arbeiten in Zwangshaltungen). Zudem können Ärztinnen und Ärzte viele Dinge nicht berücksichtigen, die wichtig in der arbeitsmedizinischen Beratung sind: Wie dynamisch wirkt die Person beim Betreten des Raumes? Schwitzt oder friert die Person? Hat die Person einen auffälligen Körpergeruch, der auf eine Erkrankung hinweisen könnte?
Betriebsbegehungen per Videokonferenz sind ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Betriebsärztinnen und -ärzte können so beispielsweise keine Geruchsbelastung oder die Stimmung im Betrieb wahrnehmen.
Videosprechstunden können also nicht das gesamt Spektrum der betriebsärztlichen Tätigkeit ersetzen. Sie stellen jedoch eine gute Ergänzung zur Klärung bestimmter Fragestellungen dar. Welche das sind, sollten Unternehmen und Arbeitsmediziner von Fall zu Fall gemeinsam vorab klären.
Mehr zum Thema finden Sie auch unter: https://www.datenschutz.org/telemedizin/