Wirtschaftspsychologie

  • BGH: Kein Titelschutz für Wirtschaftspsychologen

    Um sich als Wirtschaftspsychologe zu bezeichnen, muss man kein umfassendes Psychologie-Studium abgeschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) am 26.7.18 (Az.: I ZR 151/17) entschieden.
  • Urteil: Ein Wirtschaftspsychologe muss ein Psychologe sein

    Er nennt sich nicht nur „Wirtschaftspsychologe“, sondern bezeichnete sich sogar als der „meist gelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“. Nun hat das Landgericht München I (Az: 17 HK O 19533/15) den Professor einer Münchner Privathochschule wegen Irreführung über seine Befähigung verurteilt. Er muss es unterlassen, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, insbesondere im Internet, sich selbst als ‚Wirtschaftspsychologe‘ zu bezeichnen“. Bei Verstoß drohen ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.