Er nennt sich nicht nur „Wirtschaftspsychologe“, sondern bezeichnete sich sogar als der „meist gelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“. Nun hat das Landgericht München I (Az: 17 HK O 19533/15) den Professor einer Münchner Privathochschule wegen Irreführung über seine Befähigung verurteilt. Er muss es unterlassen, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, insbesondere im Internet, sich selbst als ‚Wirtschaftspsychologe‘ zu bezeichnen“. Bei Verstoß drohen ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.