Leben

  • Lieber denken anstatt grübeln

    Wer konstruktiv nachdenkt, wird kreativ. Wer grübelt, wird depressiv. Die Art des Nachsinnens entscheidet über Schöpfertum oder Stimmungstief. Das ist das Ergebnis einer Studie US-amerikanischer Psychologen.
  • Facebook kennt dich besser als deine Freunde

    Computer können die Persönlichkeit eines Menschen besser beurteilen als Freunde oder Familienmitglieder. Das haben Forscher der Cambridge-Universität herausgefunden. Wu Youyou und ihre Ko-Autoren Michal Kosinski und David Stillwell setzten einen neuen Algorithmus ein, der die Persönlichkeit anhand von Facebook-Likes einschätzte.
  • Die robuste fünf Typen-Lösung

    Ein Team um die US-amerikanische Emotionsforscherin Allison Gabriel hat fünf Typen von Emotionsarbeitern im Dienstleistungsbereich herausgefunden: Tiefen-Akteure, die ihre Gefühle anpassen, Nicht-Akteure und Mittel-Akteure, die wenig oder nur moderat steuern, Oberflächen-Akteure, die Gefühle überspielen, und Komplett-Akteure, die sowohl Emotionen steuern als auch vortäuschen. Tiefen- und Nicht-Akteure sind am zufriedensten.
  • Männer sind narzisstischer

    Männer sind narzisstischer als Frauen. Alle drei Narzissmusfacetten Anspruchshaltung, Machtstreben und Gefallsucht sind bei Männern stärker ausgeprägt. Zu diesem Ergebnis kommen US-amerikanische Psychologen, die in einer Metaanalyse 355 Einzelstudien der letzten fast 35 Jahre mit insgesamt über 470.000 Teilnehmern ausgewertet haben.
  • Urteil: Ein Wirtschaftspsychologe muss ein Psychologe sein

    Er nennt sich nicht nur „Wirtschaftspsychologe“, sondern bezeichnete sich sogar als der „meist gelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“. Nun hat das Landgericht München I (Az: 17 HK O 19533/15) den Professor einer Münchner Privathochschule wegen Irreführung über seine Befähigung verurteilt. Er muss es unterlassen, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, insbesondere im Internet, sich selbst als ‚Wirtschaftspsychologe‘ zu bezeichnen“. Bei Verstoß drohen ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.